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spielunke2

5cent Spieler

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1

Freitag, 20. Oktober 2023, 13:54

Automatenaufsteller zahlt Gewinn nicht aus Leerspielung

Hallo Gemeinde.
Schreckliche Situation.
Ich weiss nicht was ich machen soll.
Letzten Monat habe ich mal das Glück gehabt in meiner Kneipe.
Steht da ein
Merkur M-Box Max V23

Habe ca 1200,-- auf dem Speicher und Auszahlung getätigt.
Das Gerät spuckte 400 € in Scheinen und Kleingeld aus.
Die restlichen 800€ verblieben im Gerät.
Ich habe dann etwas später den Gastwirt gefragt wie der Aufsteller mein Geld
mal auszahlen möchte nach drei Wochen.
Anwort: Zahlt er nicht aus und er hat mir SPIELVERBOT erteilt !!!
Der Gastwirt ist mir nichts schuldig. Der Aufsteller ist das Problem.
Ich spiele doch auch seit jahrzehnte an Geldspielautomaten und habe Geldspieler und Flipper zu Hause.

Ich weiss man will mich verarschen, aber Hilfe von adp gibts nicht, nur wenn man vom spielen bekloppt im Kopf ist.
Sicherlich wird der Speicher oder der Ausdruck irgendwas anzeigen.
Aber man tut auf arrogant.
Was kann ich machen ohne Anwalt ?
Mfg
Holger

spielunke2

5cent Spieler

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2

Freitag, 20. Oktober 2023, 14:24

Hallo Gemeinde.
Schreckliche Situation.
Ich weiss nicht was ich machen soll.
Letzten Monat habe ich mal das Glück gehabt in meiner Kneipe.
Steht da ein
Merkur M-Box Max V23

Habe ca 1200,-- auf dem Speicher und Auszahlung getätigt.
Das Gerät spuckte 400 € in Scheinen und Kleingeld aus.
Die restlichen 800€ verblieben im Gerät.
Ich habe dann etwas später den Gastwirt gefragt wie der Aufsteller mein Geld
mal auszahlen möchte nach drei Wochen.
Anwort: Zahlt er nicht aus und er hat mir SPIELVERBOT erteilt !!!
Der Gastwirt ist mir nichts schuldig. Der Aufsteller ist das Problem.
Ich spiele doch auch seit jahrzehnte an Geldspielautomaten und habe Geldspieler und Flipper zu Hause.

Ich weiss man will mich verarschen, aber Hilfe von adp gibts nicht, nur wenn man vom spielen bekloppt im Kopf ist.
Sicherlich wird der Speicher oder der Ausdruck irgendwas anzeigen.
Aber man tut auf arrogant.
Was kann ich machen ohne Anwalt ?
  • Nachtrag:
  • Ist lächerlich, aber wahr: Tage später wollte ich nachfragen wann ich mein
  • [align=start]Geld bekomme. Der Gastwirt antwortete immer zum Monatsanfang. Und er
    sollte mir mitteilen, das ich SPIELVERBOT habe !!! Der Aufsteller kennt
    mich nicht, hat mein Geld nicht ausgezahlt und dann noch sowas. Also
    Spielverbot weil ich erlaubter weise Knöpfe gedrückt und Geld verspielt
    habe. Is das n Ding ?[/align]Bedenken....Gaststätte.....

    • [align=start]Nur
      weil ich gewonnen habe und mein Geld erwarte.....Spielverbot.
      Mitgeteilt durch den Gastwirt nach seiner telefonischen Anfrage.[/align]

Mfg
Holger

_Mike_

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3

Freitag, 20. Oktober 2023, 15:20

Ja da bist du leider selber schuld.
Wenn ein Gerät den Gewinn nicht mehr auszahlen kann, hätte der Gastwirt in die breche treten müssen und die das Geld auszahlen müssen.
Das Geld hätte er vom Aufsteller zurück bekommen.

Nach 3 Wochen oder generell nach einigen Tagen darauf zu beharren sieht sehr schlecht aus.

Rattenfänger

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4

Freitag, 20. Oktober 2023, 21:15

@_Mike_, nicht ganz richtig.
Rechtlich ist das erlaubte Glückspiel ein Geschäft zwischen dem Spieler und dem Aufsteller.
An jedem aufgestellten Automat "muß" eine geschäftsfähige Adresse des Aufstellbetriebs angebracht sein (gleichlautend der Adresse der Aufstellgenehmigung).
Der Gastwirt ist nur der Vermittler, er unterliegt den Weisungen des Aufstellbetriebs.
Der Spielgast kann sich immer an den Aufstellbetrieb (telefonisch, schriftlich oder über Rechtsvertreter) wenden und seinen Gewinnanspruch geltend machen.
Allein das beschriebene Verhalten des Wirtes und des Aufstellbetriebs bieten ausreichende Gründe, dem Ordnungsamt Meldung über "unlauteren Wettbewerb" zu machen (zusätzlich zu dem Rechtsanspruch auf Erfüllung das Spielvertrags).
Der Spieler sollte sich unbedingt eine Rechtsberatung suchen!

ChrisH

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5

Samstag, 21. Oktober 2023, 09:54

@spielunke2
Sehe ich wie Rattenfänger. Da können neben unlauterem Wettbewerb, auch Betrug oder Unterschlagung passen. Für die Letzteren würde dann das Strafrecht greifen.
Ein brauchbarer Anwalt kann der Gegenseite die Konsequenzen ihres Handelns erörtern. Damit wären dann die Abrechnungen oder das Gerät an sich Beweismittel.
Ich hoffe, Du hast per Foto oder Video dokumentiert. Viel Erfolg.

Toschu

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6

Samstag, 21. Oktober 2023, 14:00

Hallo, sorry aber der TE ist nicht ganz koscher. Bis jetzt hat er sich kein einziges Mal dazu geäußert ausser das er in vielen Foren den selben Text rein kopiert. Wo man heftigst den Kopf schütteln muss sich erst nach 3 Wochen um 800€ zu kümmern. Alles irgendwie nicht stimmig.

Gruß Tom

spielunke2

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7

Montag, 23. Oktober 2023, 13:59

Hallo, sorry aber der TE ist nicht ganz koscher. Bis jetzt hat er sich kein einziges Mal dazu geäußert ausser das er in vielen Foren den selben Text rein kopiert. Wo man heftigst den Kopf schütteln muss sich erst nach 3 Wochen um 800€ zu kümmern. Alles irgendwie nicht stimmig.

Gruß Tom

Ihr habt Sorgen. Was wäre, wenn ich auf das Geld nicht umgehend angewiesen bin ? Wir haben eine gesetzliche Verjährungsfrist. Die Kneipe neben der ich wohne und der nette Wirt und dessen Aufsteller laufen mir doch nicht weg. Ich gehe mit einem gewissen Taktgefühl an meine Angelegenheiten ran. Wenn Du meinst Du kommst damit nicht klar dann erkläre ich es Dir gern am Telefon. Wie schon geschrieben hätte mir ein fachmännischer Tip über die Art und Weise der aktuellen Speicherzeremonie wesentlich weiter geholfen als sinnlose Argumente und Vermutungen. Man sollte seine Schlauheit zum Detail preisgeben und nicht fremden Leuten irgendwelche Vorschriften machen und sinnlose Vermutungen loslassen. Las doch mal was technisches raus zum Thema, können doch andere auch. Wie sind denn die gesetzlichen Voraussetzungen der Speicherung ? Wie lange ? Welche Details ? Nichtflüchtiger Speicher ? Ich weiss es jetzt durch andere hier die wenigstens Ahnung haben. Traurig..........

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »spielunke2« (23. Oktober 2023, 14:06)


spielunke2

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8

Montag, 23. Oktober 2023, 14:09

Hallo, sorry aber der TE ist nicht ganz koscher. Bis jetzt hat er sich kein einziges Mal dazu geäußert ausser das er in vielen Foren den selben Text rein kopiert. Wo man heftigst den Kopf schütteln muss sich erst nach 3 Wochen um 800€ zu kümmern. Alles irgendwie nicht stimmig.

Gruß Tom

@_Mike_, nicht ganz richtig.
Rechtlich ist das erlaubte Glückspiel ein Geschäft zwischen dem Spieler und dem Aufsteller.
An jedem aufgestellten Automat "muß" eine geschäftsfähige Adresse des Aufstellbetriebs angebracht sein (gleichlautend der Adresse der Aufstellgenehmigung).
Der Gastwirt ist nur der Vermittler, er unterliegt den Weisungen des Aufstellbetriebs.
Der Spielgast kann sich immer an den Aufstellbetrieb (telefonisch, schriftlich oder über Rechtsvertreter) wenden und seinen Gewinnanspruch geltend machen.
Allein das beschriebene Verhalten des Wirtes und des Aufstellbetriebs bieten ausreichende Gründe, dem Ordnungsamt Meldung über "unlauteren Wettbewerb" zu machen (zusätzlich zu dem Rechtsanspruch auf Erfüllung das Spielvertrags).
Der Spieler sollte sich unbedingt eine Rechtsberatung suchen!
Vielen Dank für die Antwort ohne angehängten Meinungsmüll. Ich mache Meldung.

kuehlbox

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9

Montag, 23. Oktober 2023, 19:24

Bitte diesen Beitrag schließen und löschen

Stephan

_Mike_

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10

Montag, 23. Oktober 2023, 19:29

Der Meinung bin ich auch.

spielunke2

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11

Montag, 23. Oktober 2023, 20:40

Schliessen und löschen

Schliesse ich mich an.
Schnell schliessen und löschen damit keiner mehr die tollen Sprüche einiger Helden liest.
Ich habe ja nun alles wissenswerte erfahren hier.
Es scheint in Richtung Selbstbedienung nach Spielpause durch den Wirt zu gehen.
Vom Aufsteller habe ich zwei falsche Rufnummern.
Morgen bekomme ich Auskunft im Rathaus und dann wirds scheppern.

spielunke2

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12

Montag, 23. Oktober 2023, 20:43

Ja da bist du leider selber schuld.
Wenn ein Gerät den Gewinn nicht mehr auszahlen kann, hätte der Gastwirt in die breche treten müssen und die das Geld auszahlen müssen.
Das Geld hätte er vom Aufsteller zurück bekommen.

Nach 3 Wochen oder generell nach einigen Tagen darauf zu beharren sieht sehr schlecht aus.
Absolute Falschinformation, juristisch nicht machbar.

Toschu

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13

Montag, 23. Oktober 2023, 21:11

Wenn du alles besser weißt dann geh uns nicht auf den Sack!
Geh in deine Kneipe, trink paar Bier und vielleicht darfst du auch mal wieder an den Automaten ran.

Achja, gerne schließen und löschen

spielunke2

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14

Montag, 23. Oktober 2023, 21:17

Ach !!!
Bist Du also jetzt der Chef hier ?
Wer hat Dich denn gefragt ?
Niemand !
Wenn Du was von mir möchtest, telefonieren wir oder Du machst es gegenüber.
Werd erwachsen und lass dumme Bemerkungen.

Toschu

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15

Montag, 23. Oktober 2023, 21:25

Was willst du denn eigentlich?
Schreib mir doch deine Telefonnummer und ich rufe dich an.
Bin aber kein Psychologe!

_Mike_

Casinobetreiber

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16

Montag, 23. Oktober 2023, 21:28

Ach !!!
Bist Du also jetzt der Chef hier ?
Wer hat Dich denn gefragt ?
Niemand !
Wenn Du was von mir möchtest, telefonieren wir oder Du machst es gegenüber.
Werd erwachsen und lass dumme Bemerkungen.


Lass deine Drohungen sein.
In GSF habe ich dir schon das erwachsen sein erklärt.
Aber das bist du nicht, wir schreiben gerade mit einem der keine 63 ist.

Hast dir wohl wieder in der Kneipe Mut angetrunken.
Behalt deine Kraftreserven für deine 800€ die du wieso in der Kneipe versäufst.

Greyfox

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17

Montag, 23. Oktober 2023, 21:33

So jetzt ist hier erst einmal ruhe im Karton bis sich alle wieder beruhigt haben und den Sand aus der Vagi... gekratzt haben

Leute wir sind hier um uns Gegenseitig zu Helfen nicht um uns zu beleidigen oder anzukacken

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