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Hallo Gemeinde.
Schreckliche Situation.
Ich weiss nicht was ich machen soll.
Letzten Monat habe ich mal das Glück gehabt in meiner Kneipe.
Steht da ein
Merkur M-Box Max V23
Habe ca 1200,-- auf dem Speicher und Auszahlung getätigt.
Das Gerät spuckte 400 € in Scheinen und Kleingeld aus.
Die restlichen 800€ verblieben im Gerät.
Ich habe dann etwas später den Gastwirt gefragt wie der Aufsteller mein Geld
mal auszahlen möchte nach drei Wochen.
Anwort: Zahlt er nicht aus und er hat mir SPIELVERBOT erteilt !!!
Der Gastwirt ist mir nichts schuldig. Der Aufsteller ist das Problem.
Ich spiele doch auch seit jahrzehnte an Geldspielautomaten und habe Geldspieler und Flipper zu Hause.
Ich weiss man will mich veren, aber Hilfe von adp gibts nicht, nur wenn man vom spielen bekloppt im Kopf ist.
Sicherlich wird der Speicher oder der Ausdruck irgendwas anzeigen.
Aber man tut auf arrogant.
Was kann ich machen ohne Anwalt ?
- Nachtrag:
- Ist lächerlich, aber wahr: Tage später wollte ich nachfragen wann ich mein
- [align=start]Geld bekomme. Der Gastwirt antwortete immer zum Monatsanfang. Und er
sollte mir mitteilen, das ich SPIELVERBOT habe !!! Der Aufsteller kennt
mich nicht, hat mein Geld nicht ausgezahlt und dann noch sowas. Also
Spielverbot weil ich erlaubter weise Knöpfe gedrückt und Geld verspielt
habe. Is das n Ding ?[/align]Bedenken....Gaststätte.....
[align=start]Nur
weil ich gewonnen habe und mein Geld erwarte.....Spielverbot.
Mitgeteilt durch den Gastwirt nach seiner telefonischen Anfrage.[/align]
Mfg
Holger
Hallo, sorry aber der TE ist nicht ganz koscher. Bis jetzt hat er sich kein einziges Mal dazu geäußert ausser das er in vielen Foren den selben Text rein kopiert. Wo man heftigst den Kopf schütteln muss sich erst nach 3 Wochen um 800€ zu kümmern. Alles irgendwie nicht stimmig.
Gruß Tom
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »spielunke2« (23. Oktober 2023, 14:06)
Hallo, sorry aber der TE ist nicht ganz koscher. Bis jetzt hat er sich kein einziges Mal dazu geäußert ausser das er in vielen Foren den selben Text rein kopiert. Wo man heftigst den Kopf schütteln muss sich erst nach 3 Wochen um 800€ zu kümmern. Alles irgendwie nicht stimmig.
Gruß Tom
Vielen Dank für die Antwort ohne angehängten Meinungsmüll. Ich mache Meldung.@_Mike_, nicht ganz richtig.
Rechtlich ist das erlaubte Glückspiel ein Geschäft zwischen dem Spieler und dem Aufsteller.
An jedem aufgestellten Automat "muß" eine geschäftsfähige Adresse des Aufstellbetriebs angebracht sein (gleichlautend der Adresse der Aufstellgenehmigung).
Der Gastwirt ist nur der Vermittler, er unterliegt den Weisungen des Aufstellbetriebs.
Der Spielgast kann sich immer an den Aufstellbetrieb (telefonisch, schriftlich oder über Rechtsvertreter) wenden und seinen Gewinnanspruch geltend machen.
Allein das beschriebene Verhalten des Wirtes und des Aufstellbetriebs bieten ausreichende Gründe, dem Ordnungsamt Meldung über "unlauteren Wettbewerb" zu machen (zusätzlich zu dem Rechtsanspruch auf Erfüllung das Spielvertrags).
Der Spieler sollte sich unbedingt eine Rechtsberatung suchen!
Absolute Falschinformation, juristisch nicht machbar.Ja da bist du leider selber schuld.
Wenn ein Gerät den Gewinn nicht mehr auszahlen kann, hätte der Gastwirt in die breche treten müssen und die das Geld auszahlen müssen.
Das Geld hätte er vom Aufsteller zurück bekommen.
Nach 3 Wochen oder generell nach einigen Tagen darauf zu beharren sieht sehr schlecht aus.
Ach !!!
Bist Du also jetzt der Chef hier ?
Wer hat Dich denn gefragt ?
Niemand !
Wenn Du was von mir möchtest, telefonieren wir oder Du machst es gegenüber.
Werd erwachsen und lass dumme Bemerkungen.